
Nach der Zerstörung der deutschen Freimaurerei durch das NS-Regime etablierte sich nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges die deutsche Freimaurerei schon 1945. In dankenswerter Weise erhielt sie dabei von Brüdern Freimaurer der Besatzungsmächte große Unterstützung, die nie vergessen werden wird. Als später die nach dem Krieg zunächst von den Besatzungsmächten verhängten Ausgeh-, Versammlungs- und Fraternisierungsverbote gelockert und schließlich aufgehoben wurden, gründeten sich die ersten Logen, von denen sich viele am 19. Juni 1949 in der Pauluskirche in Frankfurt zur „Vereinigten Großloge – AF&AM“ zusammenschlossen.
Der erste Großmeister war Dr. Theodor Vogel, der kurz danach in Frankfurt die ersten Kapitel und Konzile mitgründete. Schon wenige Jahre später, am 19. November 1957, wurde durch die „Great Priory of Scotland“ in Frankfurt die „Preceptory and Priory of St. Andrews, Nr. 96“ geweiht und eingesetzt. Viele Jahre später, am 29. Dezember 1961, erteilte das „Grand Encampment of Knights Templar of the United States of America“ das Patent für die erste Commandery „Hermann von Salza, Nr. 1“ – ebenfalls in Frankfurt, so dass seit geraumer Zeit gleichartige Orden unter verschiedenen Großobödienzen in Deutschland bestanden
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Aus der Ritterschaft von Präzeptorei und Priorat „St. Andrews“ gingen drei weitere Präzeptoreien hervor, die ebenfalls von der „Great Priory of Scotland“ gegründet und geweiht wurden: „Walter Graf von Spelten, Nr. 132“ in Nürnberg; „Erasmus, Nr. 133“ in Düsseldorf und „Hansa, Nr. 134“ in Hamburg. Gründung und Weihe dieser Präzeptoreien und Priorate fanden am 31. Januar 1981 in Hamburg statt.
Auf Antrag der vielen in Deutschland bestehenden Präzeptoreien wurde am 9. Mai 1981 in Nürnberg das „Distrikt-Großpriorat von Deutschland“ von der „Great Priory of Scotland“ gegründet und geweiht. Gary Max Kollo wurde vom Erhabensten Großmeister David Ian Liddel-Grainger of Ayton als Distriktgroßprior eingesetzt.
Auf der Halbjahresversammlung der „Great Priory of Scotland“ wurde im November 1981 auf Antrag des Distrikt-Großpriorats von Deutschland einstimmig beschlossen, am 8. Mai 1982 das Distrikt-Großpriorat von Deutschland durch ein eigenständiges Großpriorat von Deutschland abzulösen. Damit erhielten die deutschen Tempel-und Malteserritter ihre eigene Großobödienz, die sich zur Festigung und Förderung des Ordens sowohl im Hinblick auf die historische Bedeutung der alten Ritterorden, als auch gegenüber der ehrwürdigen Geschichte der „Great Priory of Scotland“ und den weltweit verbreiteten vereinigten religiösen, militärischen und freimaurerischen Orden der Ritter des Tempels und der Ritter des Heiligen Johannes von Jerusalem, Palästina, Rhodos und Malta verpflichtet.
Die Orden der Tempelritter und der Ritter von Malta unter dem Großpriorat von Deutschland appellieren im Vertrauen auf ihre Reinheit, Standhaftigkeit und ihre würdige Herkunft an die Unterstützung und Achtung all derer, die auf einen guten Ruf und einen reinen Namen achten, ihn respektieren und ihn in Ehren halten.
Neunhundert Jahre sind seit der Gründung des ursprünglichen Ritterordens vergangen. Vor fast neunhundert Jahren wehte zum ersten Male das rote Kreuz unseres Banners, dem sog. Beaucéant, über Palästina.
Lasst uns alle hoffen, dass es auch noch weitere neunhundert Jahre auf vereinigtem deutschem Boden weht, und dass der unbefleckte, integere Ruf unseres Ordens erhalten bleibt, als Symbol christlicher Glaubenstreue und Nächstenliebe und als starke Säule für geistige Freiheit, Frieden und Verständigung zwischen Brüdern Freimaurer, allen Menschen und allen Völkern.